Der Kirchenvorstand leitet – gemeinsam mit dem Pfarramt – die Kirchengemeinde.

Er trifft grundlegende Entscheidungen bezüglich der Gemeindearbeit, des Gottesdienstes, der Kindergärten und des Gebäude-Managements.

Er ist Leitungsgremium für die bei der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.